Wochenbettbetreuung

 

Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie zunächst für 8 Wochen Anspruch auf Hebammenhilfe.

Dabei werde ich Sie zu Hause besuchen und Sie unterstützen.

Inhalt dieser Hausbesuche sind zum Beispiel die Kontrolle der Heilungs- und Rückbildungsvorgänge bei der Mutter, die Kontrolle der kindlichen Entwicklung, des Gewichtes, die Kontrolle der Nabelheilung und die Anleitung zur Pflege des Säuglings.

Natürlich dienen diese Hausbesuche auch der Klärung von Fragen und die Hilfestellung bei Problemen.

 

Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

 

 

Stillberatung

 

Bis zum Ende Ihrer Stillzeit besteht Anspruch auf Hebammenhilfe.

Sollten Sie auch nach der Wochenbettbetreuungszeit Fragen haben oder sollten Probleme auftreten, werden ich Sie gerne zu Hause besuchen und Sie beraten.

 

Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

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